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Folgende abgebrochene Studiengänge werden von der IHK zur Fortbildung zugelassen, wenn die
- Zwischenprüfung erfolgreich absolviert wurde (Nachweis) oder
- wenn bei Studiengängen ohne Zwischenprüfung das gesamte Studium bis auf die Abschlußprüfung nachweislich absolviert wurde (Scheine vorlegen).
- Human-, Zahn-, Tiermedizin
Pharmazie Biologie Chemie Physik Ökotrophologie, Trophologie Psychologie Betriebswirtschaft Volkswirtschaft Lehramt, naturwissenschaftliche Fächer
Beispiele von einschlägigen abgeschlossenen Berufsausbildungen, die für die Fortbildung anerkannt werden sind:
- Biologie-, Chemie-, Physiklaborant/in
- Arzthelfer/in, Tierarzthelfer/in, Zahnarzthelfer/in
- Krankenschwester, Krankenpfleger, Med. Masseur
- Apothekenhelfer/in
- Drogist/in
- Diätassistent/in
- Sanitäter mit Ausbildungsnachweis
- Bio-, Chemo-, Medizin- oder Physiotechniker/in
- Landwirtschaftliche Assistenten
- Augenoptiker/in
- Zahntechniker/in
- Hörgeräteakustiker/in
- Industriekaufmann/-kauffrau
- Großhandelskaufmann/-kauffrau
- Betriebswirt/in
- Volkswirt/in
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